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https://rebike-mobility.s3.eu-central-1.amazonaws.com/media/pdf/ed/91/23/decathlon-agb-datenschutz.pdf
Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird Rebike dem Kunden den Preis für das/die Elektrofahrrad(e) einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Rebike über den Wunsch des Kunden, den Vertrag zu widerrufen, unterrichtet wurde, erstatten. Ungeachtet des Vorstehenden ist Rebike berechtigt, die Rückzahlung aufzuschieben, bis Rebike das/die E-Bike(s) erhalten hat oder bis zu dem Tag, an dem Rebike den Nachweis über den Versand des/der E-Bike(s) erhalten hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Rebike wird diese Rückzahlung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vornehmen, das der Kunde für die Bestellung verwendet hat. In jedem Fall entstehen dem Kunden durch diese Rückzahlung keine Kosten.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Elektrofahrrad so zu verpacken, wie er es erhalten hat. Der Vorbau muss in der gleichen Achse wie der Karton eingestellt werden und alle Teile müssen geschützt sein. Der Kunde muss alle Schlüssel für das E-Bike, den Akku und das Ladegerät zurückgeben. Der Kunde muss sich bereit erklären, innerhalb von drei Tagen nach Zustellung des Rückgabeantrags den Rücktransport des Fahrrads zu organisieren. Er muss Rebike mitteilen, dass er bereit ist, den Rücktransport des E-Bikes in die Räumlichkeiten von Rebike zu organisieren. Der Karton, der dem Kunden bei der ursprünglichen Lieferung übergeben wurde, kann wiederverwendet werden.
Rebike Mobility GmbH garantiert Verbrauchern die Funktionsfähigkeit aller Fahrräder für zwei Jahre gemäß der gesetzlichen Mängelgewährleistung. Funktionstüchtigkeit bedeutet, dass es keinen Totalausfall der Funktion gibt.
7-10 Tage. Die Zollgebühren werden von uns übernommen, somit werden Ihnen keine zusätzlichen Kosten verrechnet.